Die wichtigsten Förderprogramme für die Wämedämmung sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen Zuschuss von 15 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass ein/e Energieeffizienz-Expert*in die umgesetzte Maßnahme überprüft. Wenn Sie die Maßnahmen schrittweise gemäß einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen, wird die Grundförderung um fünf Prozentpunkte erhöht, was zu einer Gesamtförderung von 20 Prozent führt. Der Zuschuss wird über das BAFA beantragt und ausgezahlt. (BEG EM Zuschuss)
Einzelmaßnahmen wie auch für vollumfängliche Sanierungen zum Kfw-Effizienzhaus werden außerdem über Tilgungskredite mit einer Höchstgrenze von 25 Prozent (max. 37.500 Euro) bezuschusst. Hierfür ist zunächste eine Energieberatung nötig, um ein Sanierungskonzept zu erstellen. (KfW 261/262 - Förderkredite fürs Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen)
Seit 2022 existiert der Sanierungsbonus (WPB-Bonus) für "Worst Performing Buildings" (WPB), also Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören und der Effizienzklasse H entsprechen. Die Sanierung auf mindestens den Effizienzhaus-Standard 55 wird mit einem Bonus von 10 Prozentpunkten belohnt.
Zusätzlich wurde im Jahr 2023 ein Bonus von 15 Prozent für die serielle Sanierung eingeführt, bei der industriell vorgefertigte Bauteile zum Einsatz kommen und Dämmschichten nicht einzeln aufgebracht werden. Auch hier wird der Bonus nur gewährt, wenn das Gebäude auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert wird.
Wir empfehlen grundsätzlich eine Energieberatung, um alle Einsparpotenziale, aber auch Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Energieberatungen werden ebenfalls bis zu 80 Prozent gefördert.
Zusätzlich zum bundesweiten Förderprogramm gibt es zahlreiche regionale Programme, etwa von den Ländern oder Kommunen. Eine Übersicht über alle für Sie infrage kommenden Förderprogramme gibt Ihnen unsere kostenlose Fördermittel-Suche:
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