Dämmung & Brandschutz: Was Sie zur Brandgefahr wissen müssen

Die Wärmedämmung von Wohngebäuden wird häufig kontrovers diskutiert – insbesondere hinsichtlich der Brandgefahr von Dämmstoffen. Dazu gibt es immer mal wieder Beiträge in den Medien, die teilweise nachdrücklich auf die Feuergefahr hinweisen und ganz von einer Dämmung abraten. Wie steht es wirklich um Brandgefahr und Brandschutz? Wir haben Professor Ulrich Möller vom Lehrbereich Bauphysik/Baukonstruktion der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig gefragt.

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Professor Ulrich Möller vom Lehrbereich Bauphysik/Baukonstruktion der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig

Inwieweit erhöht die Wärmedämmung die Brandgefahr?

Zunächst einmal unterscheiden sich Dämmstoffe hinsichtlich der Beurteilung des Brandverhaltens nicht von anderen Baustoffen. Die in Deutschland einsetzbaren Baustoffe klassifiziert man in nicht brennbare sowie in brennbare, bei den brennbaren zusätzlich in schwer- oder normalentflammbare Stoffe.

Die Entstehung eines Brandes in oder vor Gebäuden wird in der Regel durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung verursacht. Insofern wird durch die Wahl eines bestimmten Baustoffs oder Dämmstoffs nie das Brandentstehungsrisiko erhöht. Jedoch kann der Einsatz brennbarer Baustoffe die Brandausbreitung, die Brandbekämpfung und die Brandauswirkungen negativ beeinflussen, wenn dem nicht durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt wird.

Brandschutz: Landesbauordnungen definieren Anforderungen

Wie sind die verschiedenen Dämmstoffe und Dämmverfahren bezüglich Ihrer Brandgefahr einzuordnen?

Die üblicherweise eingesetzten Wärmedämmstoffe kann man grob in Kunststoffschäume wie Polystyrol, mineralische Dämmstoffe (z. B. Mineralwolle) und alternative Dämmstoffe (z. B. Zellulose) unterscheiden. Mineralische Dämmstoffe sind nicht brennbar, Kunststoffschäume und die meisten alternativen Dämmstoffe sind brennbar, werden aber durch Zugabe von Flammschutzmitteln werkseitig in der Regel schwer entflammbar eingestellt.

Wärmedämmung an Gebäuden wird neben dem Dach- und Bodenbereich vor allem an der Fassade eingesetzt. Bei der Fassadendämmung spielt der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen (verputzte Dämmschichten) eindeutig die größte Rolle. Dabei werden aus Kostengründen meist Dämmplatten aus Polystyrol verwendet. Diese sind in der letzten Zeit im Zusammenhang mit realen Brandereignissen in die Kritik geraten. Ohne auf diese Brandfälle näher einzugehen, lässt sich Folgendes feststellen:

Brandschutztechnisches Funktionieren von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol setzt immer eine bauaufsichtliche Zulassung aufeinander als System abgestimmter Komponenten voraus. Dabei übernimmt die Putzschicht eine bestimmte Zeit die Schutzfunktion für den brennbaren Dämmstoff von außen, eine vorschriftsmäßige Befestigung auf dem Untergrund soll die Brandausbreitung zwischen Dämmung und Wanduntergrund verhindern. Ab Dämmstoffstärken von 100 mm sind für höhere Gebäude zusätzlich im Bereich von Wandöffnungen oder umlaufend alle zwei Geschosse (Brandriegellösung) nicht brennbare Dämmstoffe einzubauen. Kürzlich hat man in Auswertung von durch die MFPA Leipzig durchgeführten Brandversuchen die Zulassungsvoraussetzungen für Wärmedämmverbundsysteme nochmals verschärft und für bestimmte Situationen beispielsweise auch für den Sockelbereich von Gebäuden nichtbrennbare Dämmstoffe vorgeschrieben.

Was ist konkret bei der Dämmung von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern hinsichtlich des Brandschutzes zu beachten?

In den Landesbauordnungen sind die brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile in Abhängigkeit von den sogenannten Gebäudeklassen definiert, die sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes richten. Das Brandschutzziel bei der Außenwand besteht grundsätzlich darin, eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchsstelle bis zum Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern. Ein lokales Mitbrennen ist dabei zulässig.

An den meisten Gebäuden mit geringer Höhe (bis 7 m) dürfen auch normal entflammbare Außenwandbekleidungen wie etwa Holzfassaden verwendet werden. Für Gebäude mittlerer Höhe (7 bis 22 m) sind mindestens schwer entflammbare Fassadenbekleidungen vorgeschrieben. Nur bei Hochhäusern müssen ausschließlich nicht brennbare Systeme eingesetzt werden.

Einsatz von Wärmedämmungen ist unverzichtbar

Häuschen aus verschiedenen Dämmstoffen(c) Ingo Bartussek - Fotolia.com

Würden Sie empfehlen, konkrete Maßnahmen für den Brandschutz bei Wärmedämmung zu ergreifen?

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von WDVS sollten ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden und die Ausführung muss fachgerecht mit den Vorgaben des geprüften Systems übereinstimmen.

Bei Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen auf Polystyrolbasis kann man zur Erhöhung der Sicherheit auch für kleine Wohngebäude zusätzlich nicht brennbare Dämmstoffe im Bereich von Wandöffnungen (Sturzlösung) anordnen (mittlere Mehrkosten).

Für noch mehr Sicherheit sorgt die Wahl einer nicht brennbaren Fassadendämmung als WDVS auf Mineralwollebasis (höhere Mehrkosten).

Eine Selbstverständlichkeit sollte ferner der Einsatz von Rauchmeldern sowohl für den Neubau als auch für den Gebäudebestand sein.

Abschließend bitten wir noch um die Einschätzung: Würden Sie aus Gründen des Brandschutzes von einer Dämmung abraten?

Der Einsatz von Wärmedämmungen ist unverzichtbar aus umweltpolitischen, wirtschaftlichen und bautenschutztechnischen Gründen. Aus energetischer Sicht könnte man aber in der Tat diskutieren, wie dick diese Dämmungen wirklich sein müssen.

Grundsätzlich steht dem Einsatz von Wärmedämmungen keine höhere Brandgefahr entgegen, wenn diese fachgerecht eingesetzt werden sowie mögliche Brandentstehungsrisiken so gut als möglich minimiert werden. Wer ganz sicher gehen will, verwendet nicht brennbare Dämmstoffe.

Professor Möller gab uns dieses Interview im Januar 2014.
Aktualisiert haben wir es gemeinsam mit Professor Möller im August 2017.

 

Hinweis der Redaktion:

Anlässlich eines Hochhausbrands in London im Juni 2017 hat das Bundesumweltministerium Informationen zu Brandschutzbestimmungen veröffentlicht.

 

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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