Erneuerbare-Energien-Gesetz & Photovoltaik 2023
Wer dieses Jahr eine Solaranlage in Auftrag geben möchte, muss höchstwahrscheinlich bis zum nächsten Jahr mit der Fertigstellung warten aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage. Ab 2023 sollen dann Neuregelungen gelten, die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes inkraft treten. Ab dann soll es für Solarbetreiber*innen zwei Möglichkeiten geben, die jedes Jahr neu ausgewählt werden können:
Volleinspeisung: Wer selbst produzierten Solarstrom ins Netz einspeist, erhält dafür wieder höhere Vergütungen und soll bei voller Netzeinspeisung Gewinn erwirtschaften können. Besonders große Anlagen mit 15 Kilowatt Leistung oder mehr werden dadurch attraktiver. Vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage muss eine Mitteilung über die Volleinspeisung beim Netzbetreiber eingehen.
Eigenverbrauch: Der Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstroms lohnt sich hingegen bei kleineren Anlagen, von denen ein größerer Anteil des Stroms im Haus verbraucht wird. Zum Beispiel wenn E-Auto und/oder Wärmepumpe zum Haushalt gehören oder viele elektrische Geräte genutzt werden. Gerade bei einem teuren Stromtarif kann die Einsparung durch den günstigeren Solarstrom wirtschaftlicher sein.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist Teil des geplanten Osterpakets der Bundesregierung und soll die Energiewende voranbringen.