Photovoltaik-Förderung: Zuschüsse und günstige Kredite im Überblick
Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist deutlich günstiger als der über das Stromnetz gelieferte. Die Investition in PV-Anlagen und Batteriespeicher reizen Bund, Länder und Kommunen zusätzlich an: durch Zuschüsse und günstige Kredite.
FördermittelCheck: Finden Sie das passende Förderprogramm
Der FördermittelCheck zeigt Ihnen, welche Förderprogramme am besten zu Ihrem Vorhaben passen – abhängig von Ihrer Wohnregion und der geplanten PV-Anlage.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- mit eigenem Solarstrom lassen sich Stromkosten deutlich senken
- Verbraucherzentralen beraten zu niedrigen Kosten
- staatliche KfW-Bank gewährt günstige Kredite für PV-Anlagen
- Bundesländer und Kommunen bezuschussen PV-Anlagen und Batteriespeicher
Darum lohnt sich eine PV-Anlage
Mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) können Sie sich mit Strom selbst versorgen und dabei sparen. Das hat mehrere Gründe: Nutzen Sie eigenen Solarstrom, zahlen Sie keine Entgelte für den Stromtransport und keine Steuern, Umlagen und Abgaben. Solarstrom selbst zu produzieren, kostet obendrein viel weniger, als ihn von anderen zu kaufen. Rund 10 bis 14 Cent pro Kilowattstunde kostet Sie der eigene Strom – etwa 40 Cent zahlen Sie für den aus dem öffentlichen Netz. (Stand: März 2023)
Ideal wäre es, wenn die eigene PV-Anlage den Strombedarf rund um die Uhr sicherstellen könnte. Das klappt aber nicht, denn nachts wird kein Solarstrom erzeugt. Und die Stromerträge verteilen sich zudem nicht gleichmäßig übers Jahr – im Frühling und Sommer erzeugt eine Anlage dreimal mehr Strom als zwischen Oktober und März. So lässt sich nur ein Teil des eigenen Stroms selbst nutzen; Überschüsse fließen ins Stromnetz.
Im Vergleich: Eigenverbrauch und Einspeisung
Eine Faustformel besagt: Der Eigenverbrauch beträgt 30 Prozent, wenn die PV-Anlage übers Jahr so viel Strom produziert, wie ein Haushalt benötigt.
Annahmen
- Solarstromertrag pro Jahr = 950 Kilowattstunden pro Kilowatt PV-Leistung (kWh/kW)
- Strombedarf des Haushalts pro Jahr: 4.000 Kilowattstunden (kWh)
Rechnung
Strombedarf / Stromertrag = benötigte PV-Leistung
4.000 kWh / 950 kWh/kW = 4,2 kW
Von den erzeugten 4.000 Kilowattstunden könnte der Haushalt 1.200 selbst verbrauchen und die anderen 2.800 Kilowattstunden ins Stromnetz einspeisen.
Stromertrag * Eigenverbrauchsquote = Eigenverbrauch
4.000 kWh * 0,3 = 1.200 kWh
Stromertrag – Eigenverbrauch = Überschuss/Stromeinspeisung
4.000 kWh – 1.200 kWh = 2.800 kWh
Die ins öffentliche Netz eingespeisten Strommengen vergütet der Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist aber geringer, als sich durch den Verbrauch des eigenen Stroms sparen lässt. Daher ist es sinnvoll, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Das gelingt, indem Elektrogeräte dann eingeschaltet werden, wenn die PV-Anlage produziert, sowie mit einem Batteriespeicher. Wie hoch der Eigenverbrauch je nach Speichergröße ist, verrät der Unabhängigkeitsrechner der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin.
Sie können den erzeugten Strom auch komplett ins Stromnetz einspeisen. Dann ist die Einspeisevergütung ein paar Cent höher, wie dieser Vergleich zeigt:
Vergütung bei teilweiser Einspeisung
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung |
---|---|
Bis 10 kWp | 8,20 Cent/kWh |
Bis 40 kWp | 7,10 Cent/kWh |
Vergütung bei Volleinspeisung
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung |
---|---|
Bis 10 kWp | 13,00 Cent/kWh |
Bis 40 kWp | 10,90 Cent/kWh |
Stand: März 2023
Fördermittel senken die Investitionskosten
Ob sich die Investition in Photovoltaik rechnet, hängt entscheidend von den Investitionskosten ab. Anfang 2023 sind die Handelspreise für Solarmodule etwas gefallen. Zusätzlich ist die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen, die auf oder nahe Wohnhäusern installiert werden, auf null Prozent gesenkt worden. Günstige Systeme sind nunmehr ab 1.300 Euro pro Kilowatt Leistung (Euro/kW) zu haben. Mehr als 1.800 Euro/kW sollten Sie nicht zahlen, damit die Anlage ihre Investitions- und Betriebskosten innerhalb von 20 Jahren sicher wieder einspielt.
Auf Batteriespeicher fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer mehr an. Ein PV-Speicher sollte nicht mehr als 800 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität (Euro/kWh) kosten. Können Sie staatliche Fördermittel erhalten, erhöht sich die Wirtschaftlichkeit. Bund, Länder und Kommunen bieten verschiedene Programme an. Auch die Beratung wird unterstützt.
Unabhängige Beratung zu Photovoltaik und Batteriespeichern
Suchen Sie eine unabhängige Einschätzung, ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist und welche Fläche Sie belegen sollten, können Sie sich an eine/n Energieberater*in wenden. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratungen per Video, online und telefonisch an. Wünschen Sie eine Beratung bei Ihnen zu Hause, sind 30 Euro zu zahlen. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen ist auch die Vor-Ort-Beratung kostenfrei. Das Honorar von Energieberater*innen, die nicht für die Verbraucherzentralen arbeiten, ist um ein Vielfaches höher.
Förderung von Photovoltaik und Speichern vom Bund
Über die staatliche KfW-Bank können Sie einen Kredit zu vergleichsweise niedrigen Zinsen bekommen. Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern – einzeln oder zusammen. Den Kreditvertrag schließen Sie mit Ihrer Hausbank. Welche Kreditinstitute das Programm unterstützen, ist auf der Internetseite der KfW aufgeführt.
Eine andere Art der Förderung von PV-Anlagen stellt die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar. Es garantiert einen festen Preis für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom – für 20 Jahre sowie das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. 2023 beträgt der Tarif für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Nutzen Sie den Strom nicht selbst, sondern speisen ihn komplett ins Stromnetz, sind es 13 Cent pro Kilowattstunde. Hat die Anlage mehr als 10 Kilowatt Leistung, sinkt die Tarifhöhe, und zwar umso stärker, je höher die Leistung ist.
Steuervorteile für kleine Anlagen
Als Betreiber*in einer Photovoltaikanlage können Sie außerdem von Steuervorteilen profitieren. Hat eine Anlage auf einem Einfamilienhaus höchstens 30 Kilowatt Leistung und ist an, auf oder im Gebäude installiert, brauchen Sie die Einnahmen aus dem Stromverkauf nicht in der Steuererklärung berücksichtigen – es fällt damit keine Einkommensteuer auf die Erlöse an. In Häusern mit mehreren Wohnungen und/oder Gewerbeeinheiten besteht die Steuerbefreiung für Anlagen bis maximal 15 Kilowatt Leistung pro Wohnung und/oder Gewerbeeinheit; höchstens aber bis insgesamt 100 Kilowatt Leistung.
Förderprogramme für Photovoltaik und Batteriespeicher in Bundesländern
Den Bundesländern steht es frei, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zu fördern. Beanspruchen kann ein Programm nur, wer im entsprechenden Bundesland gemeldet ist.
Welche Bundesländer aktuell Förderungen für Eigenheimbesitzer*innen bieten, wo ein Programm noch anlaufen wird und wo es bereits geendet hat, ist nachfolgend aufgeführt. In einem weiterführenden Beitrag finden Sie unsere fortlaufend aktualisierte Liste aller Förderprogramme für Photovoltaik.
Aktuelle Förderprogramme
Baden-Württemberg. Die L-Bank finanziert über das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ neue oder erweiterte Photovoltaikanlagen sowie Akkus zur Speicherung des erzeugten Solarstroms. Die Zinsen sind vergleichsweise niedrig. Voraussetzung für einen Kredit ist, dass Sie die Anlage auf dem eigenen Wohnhaus errichten und in diesem auch leben. Für einen Kreditvertrag wenden Sie sich an Ihre Hausbank – mit ihr schließen Sie ihn.
Berlin. Berlin vergibt über das Programm „SolarPLUS“ Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an Fassaden, denkmalgeschützten Häusern oder auf Gründächern. Die förderfähigen Kosten umfassen die Mehrkosten, die gegenüber einer Standard-Anlage auf einem Dach anfallen. 65 Prozent davon übernimmt das Land. Für eine Batterie zur Speicherung von Solarstrom gibt es in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 15.000 Euro; in Mehrfamilienhäusern bis zu 30.000 Euro. Erst nachdem Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt haben, dürfen Sie eine Firma beauftragen.
Kommende Förderprogramme
Sachsen-Anhalt. Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt speichert“ will das Bundesland 2023 fortsetzen, wenn die Finanzierung über den Landeshaushalt geklärt ist. Einen Zuschuss in Höhe von 200 bis 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gibt es für einen neuen Stromspeicher.
Schleswig-Holstein. Für Mitte 2023 hat Schleswig-Holstein den Start einer Förderung von Batteriespeichern angekündigt, wenn diese mit Ökostrom geladen werden. Der Zuschuss über das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ soll 750 Euro pro Speicher betragen.
Ausgelaufene Förderprogramme
Bayern. Bayern förderte über das „10.000-Häuser-Programm“ von Sommer 2019 bis Frühling 2022 den Kauf von Batteriespeichern zur Speicherung von eigenem Solarstrom. Neu auflegen will Bayern die Förderung nicht. Dafür bieten verschiedene Städte in Bayern eine Förderung von Batteriespeichern und Photovoltaik, etwa Erlangen und München. Eine günstige Fremdfinanzierung gelingt über das Programm 270 der KfW-Bank.
Brandenburg. Brandenburg förderte zwei Jahre lang den Kauf von kleinen Batteriespeichern. Das „Kleinspeicher-Programm“ endete 2020. Unterstützung beim Kauf einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers bietet die KfW-Bank über zinsgünstige Kredite.
Niedersachsen. Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen bezuschusste Niedersachsen bis 2021 über die Richtlinie „Photovoltaik - Batteriespeicher“. Fördermittel für Batteriespeicher vergibt die Stadt Braunschweig. Eine zinsgünstige Finanzierung von Anlagen ist zudem über die KfW-Bank möglich.
Nordrhein-Westfalen. Über die Programm-Familie „Progres.nrw“ unterstützte Nordrhein-Westfalen bis Anfang 2022 Bürger*innen bei der Anschaffung eines Batteriespeichers. Diese Förderung wurde eingestellt, wenngleich das Programm noch besteht – für Unternehmen und Kommunen. Aber verschiedene Städte in Nordrhein-Westfalen fördern Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher – so etwa Aachen, Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn.
Rheinland-Pfalz. Ende 2021 stoppte Rheinland-Pfalz die Annahme von Förderanträgen über das „Solar-Speicher-Programm“. Bewilligte Mittel werden 2023 noch ausgezahlt. Unterstützung erhalten Sie bei Ihrem Projekt noch durch die KfW-Bank oder gegebenenfalls durch Ihre Kommune – einige Städte haben eigene Förderprogramme, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.
Sachsen. Batteriespeicher zur Kopplung mit Photovoltaikanlagen hat Sachsen bis Anfang 2022 über die „Richtlinie Speicher“ bezuschusst. Fortführen will das Bundesland die Förderung nicht, sondern weist auf zinsgünstige Kredite der KfW-Bank hin, über die Sie sowohl eine Photovoltaikanlage als auch einen Batteriespeicher finanzieren können.
Thüringen. Das Thüringer Förderprogramm „Solar Invest“ endete 2022. Der Freistaat Thüringen plant keine Fortsetzung der Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern aus Landesmitteln, da die Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen über das EEG angehoben wurden. Nutzen können Sie bundesweite Förderprogramme wie das über die KfW-Bank.
In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Hessen und dem Saarland gab es in den vergangenen fünf Jahren kein Förderprogramm für Privatleute, um klassische Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeicher anzuschaffen. Prüfen Sie daher, ob Ihre Kommune Fördermittel bereitstellt, oder nutzen Sie die zinsgünstigen Kredite der KfW-Bank.
Förderung von Photovoltaik und Batteriespeichern in Kommunen
Viele Kommunen in Deutschland unterstützen ihre Bürger*innen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Wohnhäusern zu installieren – mit Zuschüssen in drei- bis fünfstelliger Höhe. Wir nennen die uns bekannten Programme in Großstädten. Ist Ihre Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, fragen Sie am besten bei der Verwaltung nach, ob es Fördermittel für Ihr Vorhaben gibt. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Förderantrag vor dem Kauf einer Anlage gestellt wird.
Aachen
Programm: Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen
Was: PV-Anlage zwischen 1 bis 30 kW, Bonus für Gründach, Akku zur Speicherung von Solarstrom bis 20 kWh
Förderhöhe: für PV-Anlage 750 bis 3.500 Euro; Gründach-Bonus von 500 Euro; für Speicher 200 Euro/kWh
Bonn
Programm: Solares Bonn
Was: Vollbelegung eines Wohnhausdachs mit Solarmodulen; PV-Anlage an Fassade, auf denkmalgeschütztem Gebäude und frisch begrüntem Dach
Förderhöhe: 100 bis 300 Euro/kW, Gründach-Bonus von 100 Euro/kW
Braunschweig
Programm: Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom
Was: PV-Anlage an Fassade oder Zaun mit 3 bis 20 kW
Förderhöhe: 200 Euro/kW
Düsseldorf
Programm: Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Was: PV-Anlage größer 600 Watt auf Gebäude; Batteriespeicher zu einer PV-Anlage, die nach März 2012 in Betrieb ging und mit Speicher den Strombedarf zu 50 Prozent deckt
Förderhöhe: für PV-Anlage 200 bis 300 Euro/kW, maximal 10.000 Euro; für Speicher 250 Euro/kWh
Erlangen
Programm: Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude
Was: PV-Anlage mit 1 bis 100 kW, wenn keine Installationspflicht besteht; Akku zur Speicherung von Solarstrom
Förderhöhe: für PV-Anlage 75 bis 150 Euro/kW; für Speicher 150 Euro/kWh, maximal 1.050 Euro
Freiburg
Programm: Klimafreundlich Wohnen
Was: Vollbelegung des Dachs mit Solarmodulen; Boni für PV an Fassade, auf denkmalgeschütztem Gebäude und frisch begrüntem Dach; Akku zur Speicherung von Solarstrom aus neuer PV-Anlage
Förderhöhe: für PV-Anlage 200 bis 1.500 Euro; Boni von bis zu 1.500 Euro; für Speicher 150 Euro/kWh, maximal 1.500 Euro
Köln
Programm: Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – Klimafreundliches Wohnen
Was: PV-Anlage bis 50 kW; Akku zur Speicherung von Solarstrom
Förderhöhe: für PV-Anlage 250 Euro/kW, für Speicher 150 Euro/kWh
München
Programm: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Was: PV-Anlage auf Gebäude
Förderhöhe: 1.500 Euro plus maximal 300 Euro/kW; Zuschläge für dachintegrierte Anlage, auf denkmalgeschütztem Gebäude, Gründach mit PV, Nutzung von Glas-Glas-Modulen und für Anlagen größer 40 kW
Münster
Programm: Klimafreundliche Wohngebäude
Was: PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus, Gründach und an Fassade
Förderhöhe: 300 Euro/kW
Stuttgart
Programm: Stuttgarter Solaroffensive
Was: PV-Anlage an oder auf Gebäude; Akku zur Speicherung von Solarstrom aus neuer PV-Anlage
Förderhöhe: für PV-Anlage bis zu 350 Euro/kW, Boni für Gründach und Fassadeninstallation; für Speicher bis zu 300 Euro/kWh
Wiesbaden
Programm: Solarstrom
Was: PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden; Akku zur Speicherung von Solarstrom aus neuer PV-Anlage
Förderhöhe: für jedes System 300 bis 500 Euro
Autorin: Ines Rutschmann